Wegweiser für den Anschluss an unser Trinkwassernetz
1. Genossenschaft
Der Betrieb der Wasserversorgung erfolgt nach genossenschaftlicher Zusammenarbeit. Mit Ihrem Beitritt zur Genossenschaft stärken Sie nicht nur die Grundlage unserer gemeinsamen Arbeit, sondern gestalten dessen Zukunft auch aktiv mit.
2. Antragstellung zum Anschluss an das Trinkwassernetz
Der Anschluss an unser Trinkwassernetz ist durch den Grundstückseigentümer bzw. Bauherrn schriftlich zu beantragen.
| Adresse | Wasserversorgungs-Genossenschaft Söchtenau eG Lagerhausstraße 5 83139 Söchtenau |
| info@wasser-soechtenau.de |
3. Einreichung der Bauunterlagen
Die Anschlussgebühr wird anhand der Grund- und Gebäudeflächen berrechnet. Dazu muss dem Antrag ein aktueller Bauplan des geplanten oder im Bau befindlichen Gebäudes beigefügt werden.
Anhand dieser Unterlagen werden die maßgeblichen Flächen zur Berechnung der Anschlussgebühr ermittelt.
4. Ermittlung der gebührenrelevanten Flächen
Die Berechnung der Anschlussgebühr erfolgt auf Grundlage der aus dem Bauplan ermittelten Flächen:
- Gebäudeflächen 6,00 € / m² (Geschossflächen ab 1 m Höhe)
- Grundstücksflächen 2,00 € / m² (Flurstücke / Hofflächen ohne landw. Nutzung)
- bei gewerblichen Räumen für die 40 qm übersteigende Fläche die Hälfte des Satzes der Gebäudefläche
Die Gesamtkosten des Anschlusses ergeben sich aus der Summe der entsprechend berechneten Flächengebühren.
Auch für Erweiterungen des Wohnraumes, bei den Ausbau des Dachspeichers beispielsweise erhebt die Genossenschaft Anschlussgebühren. Hierzu wird aber nur die neu hinzugewonnene Wohnfläche berechnet. Dazu ist die neugeschaffene Fläche anzugeben.
5. Herstellung des Wasseranschlusses
Während der Bauphase berechnen wir pauschal eine Wassermenge von 100m³ zu den aktuell geltenden Gebühren.
Sobald der Baufortschritt des Gebäudes den Einbau des Wasserzählers ermöglicht, ist dies dem Wasserversorgungsunternehmen mitzuteilen, damit die weiteren Arbeiten koordiniert werden können.
6. Einbau des Wasserzählers
Der Einbau des Wasserzählers erfolgt durch einen Monteur des Wasserversorgungsunternehmens.
Der Wasserzähler wird installiert, sobald die Anschlußgebühr beglichen und die baulichen Voraussetzungen im Gebäude erfüllt sind.
